Wirtschaftsprüfung
Gesetzliche Jahresabschlussprüfung
Alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften iSd. § 267 HGB sind verpflichtet Ihren Jahresabschluss nebst Lagebericht von einem unabhängigen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Als gesetzlich bestellter Abschlussprüfer prüfen wir den Jahresabschluss und Lagebericht Ihrer Gesellschaft. Dabei setzen wir die modernsten Prüfungstechniken ein, um für Ihre Gesellschaft den maximalen Nutzen zu erzeugen. Unsere Prüfprozesse sind stark digitalisiert, so dass Sie von unserer Erfahrung im Bereich Digitalisierung profitieren. Unser risikoorientierte Prüfungsansatz und unsere Prüfungstechnik wird von einer von uns selbst erstellten Software mit künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen unterstützt. Die ständige Weiterentwicklung der KI und ML in der Software erfolgt mit enger Zusammenarbeit mit der Economic AI GmbH und Herrn Prof. Martin Spindler. Durch diese Kooperation ist gewährleistet, dass die aktuellen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse im Bereich KI und ML mit unserer praktischen Erfahrung und Tätigkeit für mittelständische Unternehmen verbunden werden. So erzielen wir eine sehr hohe Prüfungssicherheit mit sehr hoher Effizienz.
Gesetzliche Konzernabschlussprüfung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht eines Konzerns sind nach § 316 Abs. 2 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfung des Konzernabschlusses erstreckt sich auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls der Satzung der Obergesellschaft bei der Aufstellung des Konzernabschlusses. Im Bereich der Konzernabschlussprüfung setzen wir ebenso, wie in der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung die modernsten Prüfungstechniken und Prüfungsmethoden ein, die durch künstliche Intelligenz und maschinellem Lernen unterstützt werden. Ziel ist es auch hier, dem mittelständischen Unternehmer einen maximalen wirtschaftlichen Vorteil mit hoher Effizienz zu bieten.
Unternehmensbewertungen
Als Wirtschaftsprüfer haben wir die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen bei der Bewertung von Unternehmen. Wir betreuen Sie über den gesamten Prozess des Unternehmenskaufs bzw. des Unternehmensverkaufs. So führen wir für Sie die notwendigen Due Diligence-Prüfungen durch und verfassen die notwenigen Verträge, damit Sie keine negativen Überraschungen erleben. Abhängig vom Anlass, für den Sie die Unternehmensbewertung benötigen, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam die richtige Bewertungsmethode und das richtige Vorgehen.
Prüfung der Bilanz iRd. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Verfügt eine GmbH über genügend Rücklagen, kann die Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung ihr Stammkapital aus Gesellschaftsmitteln erhöhen. Die Bilanz mit den ausgewiesenen Rücklagen ist bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung im Handelsregister anzumelden (§ 57i Abs. 1 S. 1 GmbHG). Die im Handelsregister einzureichende Bilanz ist von einem Abschlussprüfer zu prüfen.
Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
Unterbewertungen von Vermögensgegenständen in der Bilanz führt zu deren Nichtigkeit. Wir überprüfen derartige Sachverhalte im Rahmen einer Sonderprüfung.
Unterschlagungsprüfung
Im Rahmen der Unterschlagungsprüfung überprüfen wir strafrechtliches Verhalten von Mitarbeitern der Gesellschaft. Zudem unterstützen wir Sie bei der Implementierung von Präventivmaßnahmen im Rechnungswesen, sowie in den restlichen unternehmerischen Bereichen. Die Präventivmaßnahmen stellen durch künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen unterstützte Softwarelösungen dar.
09401 9208 - 0